Militärdirektion ihr dort eingelegtes Rechtsmittel abgewiesen hatte. Im Übrigen handelt es sich bei den in den Bestätigungen angegebenen Tätigkeiten um solche — Richter — Swissrulings
Militärdirektion ihr dort eingelegtes Rechtsmittel abgewiesen hatte. Im Übrigen handelt es sich bei den in den Bestätigungen angegebenen Tätigkeiten um solche