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Landgemeinden trotz erlaubter Selbstdispensation in der Vergangenheit keine Verschlechterung der Arzneimittelversorgung eingetreten ist. Die Beschwerdeführer weisen sogar selber darauf hin

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23. Sept. 11

Grundrecht

2C 53/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·25 min·1
Teilweise Abweisung