Lagerstrasse sowie drittens gegen die Verbreiterung des Trottoirs der Ringstrasse um 2 m zulasten ihrer Privatliegenschaften. Dazu sind sie befugt — Richter — Swissrulings
Lagerstrasse sowie drittens gegen die Verbreiterung des Trottoirs der Ringstrasse um 2 m zulasten ihrer Privatliegenschaften. Dazu sind sie befugt