Skip to content

Kurt Gosteli stellte sie aber - wie auch das Bundesverwaltungsgericht - auf ganz andere Vorkommnisse ab (dazu E. 5.4). Sind aber die Aussagen von Heinz Studer für die verfügten Massnahmen nicht von Belang

1 Entscheide·0 Präsident·14 Aufrufe
19. Jan. 09

Personenrecht

5A 274/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht·DE·31 min·14
Teilweise Gutheissung