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Koordination für die kantonale Genehmigungsbehörde konzipiert. So kann die kantonale Behörde (in der Regel der Regierungsrat oder das kantonale Baudepartement) darin unter Umständen für die Grundeigentümer verbindliche Bedingungen

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
23. Dez. 08

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 422/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht·DE·12 min·15
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