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Konto-Nr. xxx.________ einbezahlt wird. Der Kaufvertrag wird demnach mit dem Zahlungseingang rechtskräftig

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3. Aug. 11

Vertragsrecht

4A 259/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·8 min·12
Teilweise Abweisung