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Kontensperren) somit als andere vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 46 Abs. 2 BGG zu behandeln sind

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16. Apr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung