Konkurssachen. Ein solcher Entscheid unterliegt unabhängig vom Streitwert der Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 Abs. 2 lit. a — Richter — Swissrulings
Konkurssachen. Ein solcher Entscheid unterliegt unabhängig vom Streitwert der Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 Abs. 2 lit. a