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Klagefristen unterschieden. Wo immer in den Art. 285-292 SchKG eine Frist an den Zeitpunkt der Pfändung oder Konkurseröffnung anknüpfe

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4. Feb. 08

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 418/2007/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·21 min·1
LeitentscheidBGEAbweisung