Skip to content

Justizdepartement des Kantons Solothurn mit Verfügung vom 20. Februar 2012 unter Formulierung zusätzlicher Auflagen im Wesentlichen ab. Eine dagegen von den unterlegenen Beschwerdeführern erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 24. Juli 2012 ab

1 Entscheide·0 Präsident·6 Aufrufe