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Juristen die vollumfängliche Aufhebung des Gesetzes über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beantragt. Sie rügen im Wesentlichen die Verletzung des Vorrangs von Bundesrecht (Art. 49 BV)

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13. Okt. 10

Grundrecht

1C 428/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·42 min·16
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung