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Inventar sei eine hinreichende Kenntnis des massgebenden Schadens beziehungsweise der den Beschwerdegegnern vorgeworfenen Pflichtverletzung nicht gegeben gewesen. Damit braucht die von der Vorinstanz aufgeworfene Frage

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
16. März 10

Gesellschaftsrecht

4A 462/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Schwyz·DE·29 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung