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Insgesamt können weder die Abweisung der Hauptklage (E. 5-8) noch die Abweisung der Widerklage (E. 9) noch die Durchführung des Verfahrens (E. 2-4

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20. Juni 12

Personenrecht

5A 888/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zurich·DE·41 min·1
Teilweise Abweisung