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Insbesondere hat sich das Verwaltungsgericht mit lärmschutzrechtlichen Aspekten befasst. Nach seiner Auffassung kann offen bleiben

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15. Juli 09

Grundrecht

1C 193/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Bern·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung