Skip to content

Inhalt des Vertrages (Art. 681a Abs. 2 ZGB). Mit "Inhalt des Vertrags" sind nicht nur die für das Zustandekommen eines bestimmten Kaufvertrags unerlässlichen Elemente gemeint

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
7. März 13

Sachenrecht

5A 668/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·1
Gutheissung