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In verfahrensrechtlicher Hinsicht machen die Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend (Art. 29 Abs. 2 BV). Das Verwaltungsgericht habe dem Antrag auf Durchführung eines Augenscheins nicht stattgegeben

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20. Juli 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 492/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·22 min·2
Abweisung