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In einem einzigen Fall musste sich das Bundesgericht bisher mit der strafrechtlichen Seite der Suizidbeihilfe befassen. Es bestätigte dabei ein kantonales Urteil

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16. Juni 10

Grundrecht

1C 438/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·21 min·1
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