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In der Tat ist weder die Forderungsanmeldung noch die Einreichung einer Kollokationsklage per se ein hoheitlicher Akt. Dies erhellt allein schon daraus

1 Entscheide·0 Präsident·13 Aufrufe
21. Sept. 11

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 415/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·10 min·13
LeitentscheidBGEAbweisung