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In der Sache hat das Obergericht auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die Beschwerdegegner schliessen in ihrer Vernehmlassung vom 18. Oktober 2010 auf Abweisung der Beschwerde

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
6. Dez. 10

Sachenrecht

5A 489/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·15 min·1
Abweisung