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In Bezug auf die Rüge der unrichtigen Feststellung des Sachverhalts ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten

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21. Aug. 12

Strassenbau und Strassenverkehr

1C 548/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strassenbau und Strassenverkehr/BaselLandschaft·DE·14 min·2
Teilweise Abweisung