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Im vorliegenden Fall kann weder von einem unverhältnismässigen formellen Erfordernis noch von einem überspitzten Formalismus gesprochen werden. Es stellt eine Eigenheit der politischen Rechte dar

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15. Juli 11

Politische Rechte

1C 169/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Aargau·DE·8 min·1
Abweisung