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Im vorliegenden Fall geht es um die Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich

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3. Okt. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 370/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·11 min·1
Gutheissung