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Im vom Strafverfahren getrennt geführten Einziehungsverfahren legte das Landgericht Rotterdam mit Urteil vom 15. Januar 1999 in Anwendung von Art. 36e Abs. 3 des niederländischen Strafgesetzbuches (im Folgenden: StGB/NL) den von X.________ widerrechtlich erlangten Vorteil auf NLG 4'725'500 fest. Es verpflichtete ihn zur Zahlung dieses Betrages an den Staat

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11. März 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 513/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·29 min·1
Teilweise Abweisung