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Im Übrigen unterliegt der Beschwerdeführer 2. Insoweit sind ihm die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)

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4. Mai 10

Strafprozess

1B 81/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·7 min·1
Teilweise Abweisung