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Im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG sind auch die Interessen der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen

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22. Juni 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 925/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zug·DE·17 min·1
Teilweise Abweisung