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Im Rahmen des gegen Z.________ laufenden Jugendstrafverfahrens ordnete die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft mit Verfügung vom 8. Februar 2012 vorsorglich eine stationäre Schutzmassnahme an. Die Eltern von Z.________

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25. Juni 12

Strafprozess

1B 287/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/BaselLandschaft·DE·6 min·1
Teilweise Gutheissung