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Im Folgenden ist die Rekursberechtigung der Beschwerdeführer daher am Massstab von Art. 89 Abs. 1 BGG zu prüfen

1 Entscheide·0 Präsident
27. Apr. 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 362/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·14 min·8
Teilweise Gutheissung