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Hinterziehungsverfahrens kam der hier zu beurteilende Sachverhalt ans Licht. Damit liegt hier offensichtlich eine neue Tatsache im Sinne von Art. 151 Abs. 1 DBG vor. Dies ist an sich auch gar nicht bestritten

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
10. Juni 08

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 21/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·13 min·14
Teilweise Gutheissung