Skip to content

Heil- oder Strafanstalt begründen nach Art. 26 ZGB keinen Wohnsitz. Obwohl der Wortlaut nicht ohne Weiteres darauf schliessen lässt

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
25. Jan. 11

Strafprozess

1C 420/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·12 min·1
LeitentscheidBGEGutheissung