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Haltung der Person - identifizieren. Es ist somit im Hinblick auf die Funktion der Klage sowie der Empfehlungen nach Art. 29 Abs. 1 lit. a DSG entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen nicht zu beanstanden

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
31. Mai 12

Verwaltungsverfahren

1C 230/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Verwaltungsverfahren·DE·56 min·17
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung