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Grösse oder Beschaffenheit planmässig durch Ziehung von Losen oder Nummern oder durch ein ähnlich auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird (Art. 1 Abs. 2 LG). Das Spielbankengesetz hingegen regelt das Glücksspiel um Geld oder andere geldwerte Vorteile (Art. 1 Abs. 1 SBG): Glücksspiele sind Spiele

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10. Apr. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 693/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung