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Glauben hierzu auch verpflichtet gewesen. Die neuen Beweise sind deshalb im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen

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18. Okt. 11

Strafprozess

1B 331/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·9 min·12
Gutheissung