Gewässern oder Wald die dafür zuständige Behörde zugestimmt habe (lit. c). Die erforderliche Zustimmung der Strassenaufsichtsbehörde liege vor — Richter — Swissrulings
Gewässern oder Wald die dafür zuständige Behörde zugestimmt habe (lit. c). Die erforderliche Zustimmung der Strassenaufsichtsbehörde liege vor