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Gesuche um Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung beschlossen werden können. Die Bestimmung findet sich im Titel II des Gesetzes

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
6. Okt. 10

Politische Rechte

1C 22/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·20 min·1
Teilweise Gutheissung