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Gesellschaft sei zu beseitigen. Die Gesetzesrevision wurde mithin in Kenntnis der allfälligen verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit angenommen. Insbesondere war angesichts der im Gesetzgebungsverfahren beigezogenen Gutachten klar

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25. Sept. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 62/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/BaselLandschaft·DE·15 min·1
Abweisung