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Geschäftsführung. Inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung als solche Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbeschwerde ans Bundesgericht sein kann

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
6. Apr. 16

Aufsichtsbeschwerden

12T 1/2016/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Aufsichtsbeschwerden·DE·8 min·10