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Gemäss Art. 97 Abs. 1 BGG führt eine offensichtlich falsche Sachverhaltsfeststellung nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids

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7. Sept. 12

Ökologisches Gleichgewicht

1C 86/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Zurich·DE·15 min·1
Teilweise Gutheissung