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Gemäss Art. 54 Abs. 1 BGG wird das bundesgerichtliche Verfahren in einer der Amtssprachen geführt

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28. März 12

Rechtshilfe und Auslieferung

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Nichteintreten
29. Feb. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 127/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·5 min·1
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