Skip to content

Gemäss Art. 35 KV können 3 000 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
6. Okt. 10

Politische Rechte

1C 22/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·20 min·1
Teilweise Gutheissung