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Gemäss Art. 3 Abs. 4 SVG können andere als in Art. 3 Abs. 3 SVG genannte Beschränkungen oder Anordnungen erlassen werden

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4. Nov. 10

Strassenbau und Strassenverkehr

1C 323/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strassenbau und Strassenverkehr/Valais·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung