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Gegenstände verlangt werde. Der Anspruch auf Siegelung sei zudem nicht verwirkt. Art. 248 StPO enthalte keine Regelung

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23. Jan. 13

Strafprozess

1B 546/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/StGallen·DE·6 min·1
Abweisung