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Gegen diese Verfügung wandte sich A.________ mit einer Beschwerde ans Kantonsgericht Graubünden. Mit Entscheid vom 2. Februar 2012 hat der Vorsitzende der II. Strafkammer des Kantonsgerichts die Beschwerde abgewiesen

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28. März 12

Strafprozess

1B 154/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Graubuenden·DE·3 min·1
Nichteintreten