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Gegen deren Entscheid erhob er Beschwerde an das Kantonsgericht Schwyz. Mit Verfügung vom 17. September 2008 ist dieses auf die Beschwerde nicht eingetreten

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4. Nov. 08

Strafprozess

1B 286/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·2 min·1
Nichteintreten