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Gegen den Entscheid des Regierungsrats gelangten die Einwohnergemeinde Wohlen sowie die C.________ AG mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Mit Urteil vom 16. Juni 2009 hob das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrats auf

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