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Gegen den angefochtenen Entscheid steht demnach kein neuerlicher Rekurs zur Verfügung. § 402 Ziff. 4 StPO ändert daran nichts. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar

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24. Aug. 09

Strafprozess

1B 108/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·14 min·1
Nichteintreten