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Fürsorge zu gewähren. Die Zuweisung des Heimwesens kann insoweit mit der familienrechtlichen Rechtsstellung von D.________ gegenüber seinem Bruder A.________ begründet werden

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22. Feb. 11

Erbrecht

5A 572/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht·DE·26 min·1
Teilweise Abweisung