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Für Glaubhaftigkeitsgutachten (§ 10 Abs. 2 lit. b PPGV) ist zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung als Aussagepsychologe erforderlich (§ 12 Abs. 3 PPGV)

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9. Aug. 11

Grundrecht

2C 121/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·28 min·1
Teilweise Abweisung