Farbkonzept die Regelbauweise gilt. Schliesslich hat die Gemeinde im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Öffnung des Ildbachs verbindlich zugesichert (vgl. demgegenüber Ziff. 6.4 SBV) — Richter — Swissrulings
Farbkonzept die Regelbauweise gilt. Schliesslich hat die Gemeinde im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Öffnung des Ildbachs verbindlich zugesichert (vgl. demgegenüber Ziff. 6.4 SBV)