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Familie. Entsprechend liegt der Selbstbehalt der Familie bei Vereinsbeitritt auf Fr. 8.-- pro Mittagessen für das erste Kind bzw. Fr. 6.-- für das zweite Kind. Nachdem die kantonalen Instanzen die Zumutbarkeit eines mittäglichen Rück-

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·14
Teilweise Gutheissung