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Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Der Einwand des Beschwerdeführers

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
17. März 11

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 877/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/StGallen·DE·9 min·11
Abweisung